Coronavirus (SARS-CoV-2 / COVID-19) und der Besuch beim Zahnarzt bzw. Kieferchirurg

Viele Patienten fragen sich, ob Zahnarztbesuche in Zeiten von Corona noch möglich oder ratsam sind. Gleichzeitig stehen wir auch mit anderen Zahnarztpraxen und MKG-Chirurgen in engem Austausch und sehen die Sorgen der Behandler. Eines gleich vorweg: als Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Praxen weiterhin geöffnet und Patienten können weiterhin versorgt werden. Doch wann ist es ratsam, zum Zahnarzt zu gehen und wie können Praxen sich effektiv vorbereiten? Wir geben einen Überblick.

Liebe Patienten,

wir befinden uns in ereignisreichen Zeiten. Das Corona-Virus hat unseren Alltag und unsere Welt gehörig durcheinander gewirbelt. Für uns als Zahnarztpraxis und Kieferchirurgen stellen sich große Herausforderungen. Schließlich arbeiten wir immer ganz nah am Patienten. Doch wir reagieren entschlossen und konsequent um den Infektionsschutz bestmöglich zu gewährleisten. In diesem FAQ haben wir alle wichtigen Fragen für Sie zusammengefasst.

Häufige Fragen

Wann sollte ich zum Zahnarzt gehen?

Wir haben unseren Praxisbetrieb nach den Empfehlungen der zuständigen Behörden so angepasst, dass wir unsere zahnmedizinische Versorgung in gewohnter Qualität gewährleisten können. Insbesondere akute Fälle und Schmerzpatienten können selbstverständlich auf unsere Hilfe vertrauen.

Können Notfallpatienten noch behandelt werden?

Eindeutig ja! Wir unterliegen einer berufsrechtlichen Verpflichtung zur Notfallbehandlung (Paragraph 2, Abs. 5, Satz 2, Berufsordnung der Zahnärztekammer). Gleichzeitig ist es auch unser eigener Anspruch, Patienten zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen.

Welche Maßnahmen hat Ihre Praxis gegen Corona ergriffen?

Im Einklang mit den Empfehlungen der (Zahn-)ärztekammer, des Robert Koch Instituts und der Gesundheitsbehörde haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. Unser Tresen an der Anmeldung ist beispielsweise durch eine Plexiglas-Scheibe getrennt und wir tragen spezielle FFP-Schutzmasken sowie Schutzbrillen.

Kann ich spontan zur Sprechstunde in die Praxis kommen?

Unsere Praxis ist weiterhin für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie jedoch: wenn Sie sich krank fühlen oder Grippe-Symptome haben, rufen Sie vorher an und kommen Sie NICHT spontan in die Praxis. Wir suchen vorab gemeinsam am Telefon eine Lösung.

Kann ich auch mit Erkältung oder Schnupfen kommen?

Bitte rufen Sie in diesen Fällen UNBEDINGT vorher an, damit wir Ihren Fall gemeinsam besprechen können. Wir können eine Versorgung für unsere Patienten nur aufrechterhalten, wenn alle mitarbeiten und Patienten mit Symptomen entsprechende Vorsicht walten lassen. Also kontaktieren Sie uns vorher – zum Schutz der anderen Patienten.

Mundschutz selber machen gegen Corona

“Eine einfache Anleitung, wie man mittels Kaffeefilter, Gummiband und Bürohefter einen Mundschutz basteln kann. Ein einfacher Mundschutz schützt nicht sicher vor Tröpfchen, die Corona Viren enthalten. Ein ausreichender Abstand zu den Mitmenschen sollte eingehalten werden. Auch wenn es kein sicherer Schutz ist, wie bei einem einem ffp2 oder ffp3 Filter, das Risiko einer Infektion wird reduziert. Auf alle Fälle werden bei Virusträgern die anderen Menschen in der Umgebung vor Covid-19 geschützt. Ein selbst hergestellter Mundschutz schützt andere Menschen. Helft mit, die Ausbreitung von Corona einzudämmen.”

Liebe Kollegen,

das Corona-Virus hat alle Praxen in diesem Land vor große Herausforderungen gestellt. Während viele Fachärzte Ihre Kapazitäten reduzieren, sind wir entschlossen, die Versorgung aufrechtzuerhalten. Wir haben unsere Anmeldung mit Plexiglas abgegrenzt, haben FFP2 und FFP3 Masken beschafft und unser Personal im Tragen von Schutzausrüstung und dem kontaminationsfreien Ablegen unterrichtet. Wir unternehmen größte Anstrengungen um sämtliche Notfälle zu versorgen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen von verschiedenen Behörden für Zahnarztpraxen zusammengefasst. Für praktische Rückfragen oder einen gemeinsamen Austausch scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen oder uns zu schreiben unter info@vonsternberg.eu.

17.03.2020 - BZÄK

Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.

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20.03.2020 - BZÄK & KZBV

Maßnahmenpaket für die Aufrechterhaltung der Versorgung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket erarbeitet.

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22.03.2020 - BZÄK & KZBV

Aufruf an die Zahnärzteschaft

was kaum einer von uns vor wenigen Wochen für möglich erachtet hat, ist zwischenzeitlich bittere Realität geworden. Wir stecken in einer bundes- ja weltweiten Krise die durch das Coronavirus verursacht worden ist.

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23.03.2020 - BZÄK

Praxisbetrieb

Die aktuelle Situation tangiert den Praxisbetrieb erheblich. Die BZÄK informiert zu Kurzarbeitergeld, Entschädigung, Quarantäne, Arbeitsrecht und Schul-und Kindergartenschließungen.

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ZAHNÄRZTEKAMMERN

Ansprechpartner

Ansprechpartner für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Fragen zu Sars-CoV-2/COVID 19 inklusive Telefonkontakt, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.

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17.03.2020 - BZÄK

Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.

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